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Nubassa-Gewürze

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Die Geltung etwaiger vom Käufer verwendeten Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Durch den Käufer formulierte Abweichungen und Ergänzungen sind nur mit unserer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Verkauf erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten, ausgenommen sind bereits geschlossene Verträge. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese unsererseits bestätigt werden. Bei Kleinaufträgen gilt auch Rechnungserteilung oder Lieferung der Ware als Bestätigung.

Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, wenn nicht anders vereinbart, franko Empfangsstation des Empfängers. Sondergebühren, die durch beschleunigte Zustellung per Eil- und Expressgut oder Post-Schnellpakete entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers.

Beanstandungen können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie innerhalb 10 Tagen nach Warenempfang schriftlich geltend gemacht werden. Bei Beschädigung der Sendung muß nach gesetzlichen Bestimmungen der Empfänger den Zustand der Lieferung durch das entsprechende Transportunternehmen unverzüglich rechtsgültig feststellen lassen. Für unsachgemäße und von den Gesetzesvorschriften abweichende Verarbeitung, Behandlung und Lagerung der Ware übernehmen wir keine Haftung. Berechtigte Beanstandungen verpflichten uns lediglich zur Rücknahme der gelieferten Ware. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Rücknahmen oder Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht von uns angenommen.

Preis- und Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. Bei Bankeinzug und Nachnahmelieferung werden 3% Skonto sofort auf der Rechnung in Abzug gebracht. Rohgewürzlieferungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung nach Fälligkeit bleibt die Berechnung von Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vorbehalten. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter dürfen nur gegen Vorlage der von uns unterschriebenen Inkassovollmacht erfolgen.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig mehr als 20% überstiegt.

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt die Vorteilsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlicher oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorteilsware herauszuverlangen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Viernheim, Gerichtsstand für Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozessen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Lampertheim.

Schlußbestimmungen: Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedgerichtsordnung der Deutschen Institutionen für Schiedsgerichtbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden.
Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine solche Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

August 2007